Benutzung von E-Motoren auf den Gewässern des Bergwitzer Angelverein e.V.
Wer zum angeln, segeln oder anderen Wassersportaktivitäten auf dem Bergwitzsee einen Elektromotor benutzen möchte benötigt eine Genehmigung durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Wittenberg. Genehmigungen für den Roten See bzw. See am Waldrand werden nicht ausgestellt also folglich dürfen auch keine Motoren benutzt werden.
Für die Mitglider des Bergwitzer Angelverein e.V. liegt eine Genehmigung für den Bergwitzsee vor.
Zur Beantragung von Genehmigungen:
Landkreis Wittenberg
Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft
Breidscheidstraße 4
06886 Wittenberg
Die Genehmigungen sind mit Auflagen verbunden, da man nicht alle Teile des Bergwitzsees ganzjährig mit dem Elektromotor befahren darf.
Auflagen:
- Das Befahren von Badestellen, die durch Bojenketten, Schilder oder sonstige Kennzeichen ausgewiesenen Sicherheitsstreifen, ist unzulässig.
- Alle durch den Einsatz des Motorbootes verursachten Schäden in und an dem See sind unverzüglich zu beseitigen
- Die Befahrung ist innerhalb der Brutzeit vom 1. April bis 31.August nur durchzuführen wenn ein Mindestabstand von 10m zu den Gehölz-, Röhricht- und Hochstaudenbestände eingehalten wird.
- Die Bucht am Silbersee und die Bucht südlich der Halbinsel, Südufer, sind mit dem Motorboot während der Brutzeit vom 1. April bis 31. August nicht zu befahren. (Siehe Bild unten)
- Während der Zeit vom 1. Oktober bis 31.Dezember und in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März ist die Funktion des Bergwitzsees als Nachtschlafgewässer für vor allem Saat- und Blässgänse zu respektieren. In der Zeitspanne ist zwischen der abendlichen und morgendlichen Dämmerungsphase der Teil des Gewässers, welcher als Nachtschlafplatz von den Gänsen genutzt wird, nicht zu befahren.
- Von Biberburgen ist ganzjährig ein Abstand von 30m einzuhalten, um Störungen zu vermeiden.